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Beratung

Der Handlungsrahmen innerhalb des Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrechts ist stark abhängig von komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich beispielsweise aus dem EEG, KWKG, EEWärmeG, EnWG, BImSchG, WHG etc. ergeben. Dabei unterliegen diese rechtlichen Rahmenbedingungen einem ständigen Wandel.

Das IREK unterstützt Unternehmen des Energiesektors sowie Verbände, Ministerien und Behörden bei der Lösung von Fragestellungen, die das Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrecht betreffen; daneben begleiten wir sie bei der rechtlichen Umsetzung ihrer Projekte.

Dabei erstrecken sich unsere Leistungen innerhalb unserer Tätigkeitsschwerpunkte insbesondere auf

  • die Erstellung wissenschaftlicher Fachgutachten und
  • die Erarbeitung rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Stellungnahmen zu Einzelfragen

Da einzelne Mitarbeiter des IREK auch als Rechtsanwälte tätig sind, können von ihnen anwaltliche Aufgaben wahrgenommen werden.

Institut für das Recht der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienzrecht und Klimaschutzrecht (IREK)

Hochschule Trier,
Umwelt-Campus Birkenfeld

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D-55761 Birkenfeld

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